Informationen

WER KANN SPITEX ANFORDERN


Es können alle Personen Spitex kontaktieren und Unterstützung anfordern.

WIE WERDEN DIE DIENSTLEISTUNGEN FINANZIERT


Die Kosten für Pflegeleistungen werden von den Krankenversicherern im Rahmen der Grundversicherung übernommen oder gehen zu Lasten der Unfallversicherung.
Dazu braucht es eine Spitex-Verordnung eines Arztes oder einer Ärztin. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der freiwilligen Zusatzversicherung eingeschlossen sein.
Ungedeckte Spitex-Kosten können über die Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet werden, sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Bei länger andauernder Krankheit und andauernden Altersbeschwerden besteht die Möglichkeit, eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle zu beantragen.

RÜCKMELDUNGEN


Wir stehen ein für professionelle Betreuung, engagierte und gut ausgebildete Mitarbeiter und ein Team, dass immer für Sie da ist.

Unser Credo lautet: "Überall für Alle".

Damit wir uns fortlaufend verbessern können, sind wir auf Ihre Rückmeldung angewiesen.

Mit Ihrer Rückmeldung helfen Sie mit, Prozesse und Abläufe zu verbessern und so sicherzustellen, dass unsere Klientinnen und Klienten bestmöglichst betreut werden.

Wir freuen uns auf jede Rückmeldung auf: info@spitex-oob.ch oder Tel. 033 972 39 39

UNABHÄNGIGE BESCHWERDESTELLEN


Stiftung Bernische Ombudsstelle für Alters-, Betreuungs- und Heimfragen, Bümplizstrasse 128, 3018 Bern,
Tel: 031 372 27 27, E-Mail: info@ombudsstellebern.ch
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern Gesundheitsamt, Abteilung Aufsicht und Bewilligung, Rathausplatz 1, Postfach, 3000 Bern 8, Tel: 031 636 98 98, E-Mail: info.aufsicht.ga@be.ch
Spitex Oberhasli Oberer Brienzersee AG
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033 972 39 39